Mitgliedschaft

Die IGFF ZH setzt sich zusammen aus Aktiv-, Ausserordentlichen-, Passiv- und Ehrenmitgliedern. Aktivmitglieder im Verein können Heilpädagoginnen werden, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

Passivmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die an der Förderung des Vereins und an der Verwirklichung seiner Ziele interessiert sind.

Ausserordentliche-, Passiv- und Ehrenmitglieder haben keine Stimmberechtigung.

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