Die IGFF ZH setzt sich zusammen aus Aktiv-, Ausserordentlichen-, Passiv- und Ehrenmitgliedern. Aktivmitglieder im Verein können Heilpädagoginnen werden, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Heilpädagogische Ausbildung (EDK anerkannt)
- Kantonale Bewilligung als freiberuflich tätige Heilpädagogische Früherzieherin
- Mitgliedschaft im Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung (BVF).
Passivmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die an der Förderung des Vereins und an der Verwirklichung seiner Ziele interessiert sind.
Ausserordentliche-, Passiv- und Ehrenmitglieder haben keine Stimmberechtigung.